HebammenTeam Bauchgefühl · Fassung vom 8. September 2026
Schwangerenbetreuung – Schwangerschaftsvorsorge – Wochenbettbetreuung – Geburtsvorbereitungskurse – Rückbildungsgymnastik – Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten
Franziska Franke und Tina Kunath, handelnd unter der Bezeichnung „Hebammenteam Bauchgefühl"
Telefon: 0176 24238596 / 0172 9188652
E-Mail: hebamme.lossatal@gmail.com / hebamme.tinakunath@outlook.de
Zuständige Aufsichtsbehörden: Gesundheitsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna /
Gesundheitsamt Leipzig, Rohrteichstraße 16-20, 04347 Leipzig
Geltungsbereich. Diese AGB gelten für Verträge über Hebammenleistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt sowie für Geburtsvorbereitungskurse, die unter der Bezeichnung „Hebammenteam Bauchgefühl" angeboten werden.
Vertragspartnerin. Vertragspartnerin ist die Hebamme, Praxisinhaberin oder Gesellschaft, die im jeweiligen Behandlungsvertrag, in der Terminbestätigung oder in der Kursbestätigung namentlich bezeichnet ist (nachfolgend „Praxis").
Patientinnen und Teilnehmende. Als „Patientin" gilt die betreute Frau, als „Teilnehmende" gelten die zum Kurs angemeldete Frau und – soweit gesondert gebucht – ihre Begleitperson.
Vorrangige Regelungen. Individuelle Vereinbarungen, zwingende gesetzliche Vorschriften und – bei gesetzlich Versicherten – der jeweils geltende Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V gehen diesen AGB vor.
Betreuungsanfragen. Eine Anfrage per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder Buchungssystem ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme der Praxis in Textform oder durch den einvernehmlichen Beginn der Behandlung zustande.
Gesonderter Behandlungsvertrag. Vor Beginn der individuellen Betreuung wird grundsätzlich ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen. Diese AGB ergänzen den Behandlungsvertrag, ersetzen ihn sowie die behandlungsbezogene Aufklärung und Kosteninformation aber nicht.
Kursbuchungen. Die Kursdarstellung ist kein verbindliches Angebot. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald die Praxis sie in Textform bestätigt.
Minderjährige. Bei minderjährigen Patientinnen oder Teilnehmenden wird der Vertrag durch die gesetzliche Vertretung geschlossen, soweit die minderjährige Person nicht ausnahmsweise selbst wirksam handeln kann.
Leistungsangebot. Zum Angebot gehören – jeweils im individuell vereinbarten und fachlich erforderlichen Umfang – Schwangerenvorsorge und Schwangerenbetreuung, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung, Still- und Ernährungsberatung sowie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.
Fachlicher Standard. Die Praxis erbringt medizinische Hebammenleistungen nach den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden allgemein anerkannten fachlichen Standards. Ein bestimmter Behandlungs-, Schwangerschafts- oder Geburtserfolg wird nicht geschuldet.
Abgrenzung. Nicht umfasst sind eine Geburtshilfe oder Geburtsbegleitung, eine Rufbereitschaft für die Geburt, ärztliche Diagnostik oder Behandlung sowie Leistungen eines Rettungsdienstes.
Die Patientin informiert die Praxis vollständig und wahrheitsgemäß über behandlungsrelevante Beschwerden, Diagnosen, Medikamente, Allergien, Schwangerschaftsverlauf und errechneten Geburtstermin. Änderungen von Name, Anschrift, Erreichbarkeit oder Versicherungsstatus sind unverzüglich mitzuteilen. Für Hausbesuche gewährleistet die Patientin einen sicheren, zumutbaren und hygienisch vertretbaren Zugang.
Erreichbarkeit. Die Praxis ist zu den mitgeteilten Sprech- und Kontaktzeiten erreichbar (Montag bis Freitag 8–16 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten besteht keine ständige Ruf- oder Antwortbereitschaft.
Notfallhinweis. Bei akuten Beschwerden, starken Blutungen, Atemnot, Bewusstseinsstörungen, Krampfanfällen, plötzlich erheblich verminderten Kindsbewegungen oder anderen möglichen Notfällen ist unverzüglich der Rettungsdienst unter 112, die zuständige Geburtsklinik bzw. der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zu kontaktieren. Die Praxis ersetzt keinen Notfall- oder Bereitschaftsdienst.
Individuelle Termine werden für die Patientin reserviert. Bei Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder einem unvorhersehbaren Betreuungseinsatz kann nach vorheriger Information eine entsprechend qualifizierte Hebamme aus dem Team oder eine benannte Kooperationshebamme vertreten.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll er möglichst früh, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, telefonisch oder in Textform abgesagt werden. Bei einer von der Patientin zu vertretenden Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann die Praxis Ersatz des tatsächlich entstandenen Vergütungsausfalls verlangen. Kein Ausfallanspruch besteht, wenn die Patientin die kurzfristige Verhinderung nicht zu vertreten hat (z. B. medizinischer Notfall).
Gesetzlich Versicherte. Leistungen, die vom jeweils geltenden Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V umfasst sind, werden bei bestehender Anspruchsberechtigung unmittelbar mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für diese Leistungen entstehen der Versicherten keine zusätzlichen Kosten.
Privat- und Wahlleistungen. Leistungen, die nicht zum GKV-Leistungskatalog gehören, werden nur nach vorheriger Information über die voraussichtlichen Kosten und aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung erbracht.
Fälligkeit. Privatrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, soweit die Rechnung kein anderes Zahlungsziel nennt.
Inhalt, Gesamtdauer, Termine, Kursort, Format und Kursleitung ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und Buchungsbestätigung. Für gesetzlich versicherte Schwangere rechnet die durchführende Hebamme die tatsächlich erbrachte Geburtsvorbereitung unmittelbar mit der Krankenkasse ab. Die Teilnahme einer Begleitperson ist eine gesonderte, freiwillige Selbstzahlerleistung (Partnergebühr: 20 Euro pro Stunde).
Diese Stornoregelung gilt ausschließlich für privat zu zahlende Kursbestandteile. Geht die Stornierung mindestens 14 volle Kalendertage vor Kursbeginn ein, ist sie kostenfrei. Bei späterer Stornierung kann die Praxis als pauschalierten Ersatz verlangen: bei weniger als 14 Tagen, aber mehr als 72 Stunden vor Kursbeginn 50 %, bei 72 Stunden oder weniger bzw. bei Nichterscheinen 80 % des privat vereinbarten Kursentgelts. Der buchenden Person bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Die Praxis darf individuelle Termine oder einzelne Kurseinheiten aus wichtigem Grund verlegen. Die Praxis darf einen Kurs absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet.
Die Praxis führt die gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsdokumentation. Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund einer wirksamen Einwilligung verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
Die Praxis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Keine Bestimmung dieser AGB beschränkt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Patientin kann den Behandlungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften beenden. Die Praxis kann die Betreuung aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei nachhaltiger Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. Medizinisch gebotene Hilfe darf nicht zur Unzeit beendet werden.
Die Praxis ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Diese AGB gelten in der Fassung vom 8. September 2026.
Für Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB besteht aufgrund § 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für gesondert entgeltpflichtige Verbraucherverträge (z. B. Partnerteilnahme an Kursen), die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und gesetzlich widerruflich sind, gilt ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.
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